Fristende für Projektbewerbungen: 15. Februar 2025

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Darmstadt-Dieburg

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. bietet auch im Jahr 2025 – vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den Bund und das Land Hessen – eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets an. Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen für den ländlichen Raum. Antragsberechtigt sind kommunale, öffentlich-nicht-kommunale und private Träger (mit Ausnahme von Unternehmen) aus den 15 Kommunen des Fördergebiets: Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Messel, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Otzberg, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim und Seeheim-Jugenheim.

Das Regionalbudget unterstützt Kleinprojekte, die ausgewählten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in den Handlungsfeldern „Daseinsvorsorge“, „Naherholung und ländlicher Tourismus“ und „Bioökonomie“ dienen:

  • Sicherstellung einer umfassenden Versorgung und Steigerung der Lebensqualität in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
  • Stärkung des Vereinswesens als tragende Säule des Sport-, Freizeit- und Kulturangebotes und der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
  • Schaffung neuer oder Belebung bestehender generationenübergreifender Treffpunkte und Steigerung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Entwicklung und Umsetzung außerschulischer Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“ mit dem strategischen Ziel der Teilhabe und Bildungsmöglichkeiten für alle
  • Förderung der landtouristischen Entwicklung und Profilierung als Naherholungsregion

Darunter wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt,

  • die innovativ für die Region sind
  • neuartige Angebote schaffen oder Modellcharakter besitzen
  • die zu den Querschnittszielen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung beitragen

Wie viel Förderung gibt es?

Die förderfähigen Ausgaben eines Projekts müssen mind. EUR 1.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. EUR 20.000 (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Bruttokosten (Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten 80 % der förderfähigen Nettokosten). Zusätzlich zu den Eigenmitteln von 20 % hat der Projektträger einen Beitrag von 10 % der voraussichtlichen Zuwendung an die LAG Darmstadt-Dieburg zu leisten.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Kleine, kurzfristig umsetzbare bauliche Investitionen, die nicht genehmigungspflichtig sind;
  • Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von EUR 410 netto
  • Dienstleistungen und Sachausgaben

Nicht förderfähig sind u.a.

  • Mieten
  • Betriebskosten
  • Personalkosten
  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen
  • Maßnahmen zur Beseitigung der durch Gebrauch entstandenen Abnutzung
  • Verbrauchsmaterialien

Wer kann gefördert werden?

  • Kommunen
  • öffentliche nicht-kommunale Träger/ Vereine
  • Private Träger (keine Unternehmen)

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Projekte müssen den Zielen der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), den inhaltlichen Anforderungen des GAK[1]-Rahmenplans und der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie den Anforderungen dieses Aufrufs entsprechen.

Wie ist der Ablauf?

Bis 15. Februar 2025 vollständige Abgabe der Projektunterlagen: Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Darmstadt-Dieburg sammelt Projektbewerbungen und priorisiert diese anschließend. Die LAG (Erstempfänger) stellt den Förderantrag beim Land Hessen.

Voraussichtlich Ende Mai 2025 Projektstart: Nach der Bewilligung der Fördermittel schließt die LAG mit dem Projektträger einen Vertrag über die Weiterleitung der Zuwendungen. Nach Vertragsabschluss darf mit dem Projekt begonnen werden

Bis 15. Oktober 2025 vollständige Abgabe der Unterlagen für den Verwendungsnachweis. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Zuwendung.

Wichtig: Das Projekt darf erst umgesetzt werden, wenn der Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist. Ein früherer Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung.

Die Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2025 vollständig abgeschlossen und endabgerechnet werden. Dazu muss der Projektträger der LAG die bezahlten Rechnungen im Original und Zahlungsbelege sowie weitere Unterlagen vorlegen. Eine Verlängerung der Frist ist keinesfalls möglich. Projekte, die verspätet abgerechnet werden, können keine Förderung erhalten.

Welche Unterlagen müssen bis spätestens 15. Februar 2025 vorliegen?

Zur Bewerbung ist der vollständig ausgefüllte Projektbogen mit Kurzbeschreibung des Projekts und Unterschrift sowie die Anlagen per Mail einzureichen. Der Projektbogen steht als Download zur Verfügung. Die Vorlage umfasst:

  1. Projektdaten mit Projekttitel, Projektträger, Ort, Beteiligte, Kosten, Finanzierungsplan, Durchführungszeitraum
  2. Kurzbeschreibung des Projekts (Ausgangssituation/Problemstellung, Ziele, Maßnahmen, Zeitplan)
  3. Anlagen
  4. Datenschutzerklärung
  5. Erklärungen

Als Anlagen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Pro Leistung oder Anschaffung zwei Vergleichsangebote (schriftliche Angebote und/oder Bildschirmkopien von einer Internetrecherche). Die aufgeführten Kosten müssen plausibel sein. Vergleichsangebote z.B. für Handelsprodukte müssen sich auf das gleiche Modell mit der gleichen Ausstattung beziehen.
  • Bankbestätigung
  • Nutzungsvereinbarung / Pacht- oder Mietvertrag, sofern die Maßnahme nicht auf eigenem Grundstück / in eigenem Gebäude umgesetzt wird

Vereine zusätzlich:

  • Satzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister

Kommunen zusätzlich:

  • Gremienbeschluss zur Maßnahme (Umsetzung, Finanzierung, Folgekosten)

Mit Unterschrift wird bestätigt, dass die Einwilligung zum Datenschutz gegeben wird, mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen nicht beantragt wurden und dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die festgelegte Unterschriftenbefugnis vorliegt.

Die Lokale Aktionsgruppe behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, wenn die Plausibilität nicht ausreichend nachvollziehbar ist.

Können alle eingereichten Projekte berücksichtigt werden?

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der Anforderungen dieses Aufrufes, der Projektauswahlkriterien des LAG-Entscheidungsgremiums und des Eingangsdatums. Sofern die Anfragen die Summe des im Frühjahr 2025 verfügbaren Regionalbudgets übersteigen, werden die Projekte entsprechend dem durch den Förderausschuss festgelegten Ranking berücksichtigt.

Bewerbungsfrist

Interessierte senden ihren Projektbogen und die Anlagen vollständig bis spätestens 15. Februar 2025 per Mail an regionalmanagement@darmstadt-dieburg.de. Nach diesem Stichtag eingereichte Bewerbungen oder Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.


Downloads:

Förderaufruf Regionalbudget 2025

Projektbogen Regionalbudget 2025

Formular Bankbestätigung Regionalbudget 2025

Projektbewertungsbogen Regionalbudget 2025