Förderungen

Die LEADER-Region Darmstadt-Dieburg hat sich erfolgreich für die Förderperiode 2023-2027 beworben. Durch die Anerkennung werden mehr als 4,3 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen. Die LEADER-Region umfasst die 15 Kommunen: Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Messel, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Otzberg, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim und Seeheim-Jugenheim.

Regionalbudget

Das Regionalbudget ist ein Angebot des Bundes und des Landes Hessen. Es unterstützt Kleinprojekte, die ausgewählten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kommunen und private Initiativen. Das Regionalbudget ist zeitlich befristet und wird mittels Förderaufruf bekannt gegeben.

LEADER

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Grundlage für die LEADER-Förderung bilden die unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit erarbeiteten regionalen Ziele, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) verankert sind. In der Förderperiode 2023-2027 liegt der Schwerpunkt in den vier Handlungsfeldern 

Daseinsvorsorge – gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE, 

Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen, 

Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus sowie 

Bioökonomie – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten. 

Flankiert werden alle Handlungsfelder von den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Klimaschutz.

Der Weg zur LEADER-Förderung

Wie wird ein LEADER-Projekt beantragt?

1. Kontaktaufnahme

Zunächst wird in einem Erstgespräch grundsätzlich geklärt, ob das Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Ansprechpartner ist das Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg. Das Regionalmanagement berät den Projektträger und unterstützt diesen bei der Vorbereitung der Projektdarstellung.

2. Projektbeschreibung ausfüllen

Sofern eine grundsätzliche Fördermöglichkeit besteht, wird anhand einer Vorlage eine erste Projektbeschreibung erstellt (Benennung des Projektträgers, Angaben zum Projektvorhaben, Kostenschätzung). Die Projektbeschreibung wird der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe im Standortmarketing Darmstadt-Dieburg e.V. zugeleitet. Dies ist der offizielle Startschuss der Projektprüfung. Diese erfolgt in zwei Schritten:

Zunächst wird geprüft, ob das Projekt mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie übereinstimmt. Besteht Aussicht auf eine Förderwürdigkeit des Projektes, prüft das zuständige Fachgebiet Dorf-und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zunächst unverbindlich die Förderfähigkeit des Vorhabens.

3. Projektberatung

Sofern die Vorprüfung positiv ausfällt, folgt als nächstes ein persönliches Beratungsgespräch, meist beim Projektträger. Dort wird das weitere Vorgehen erläutert und abgestimmt und die Projektbeschreibung zu einer aussagefähigen LEADER-Anfrage ausgearbeitet.

4. Beschlussfassung im LAG-Förderausschuss

Der LAG-Förderausschuss ist das LEADER-Entscheidungsgremium, in dem auf der Grundlage der weiter ausgearbeiteten Projektbeschreibung die Förderwürdigkeit des Projektes beurteilt und anhand eines Kriterienkatalogs bewertet wird. Als nächstes berät der LAG-Förderausschuss über die ausgearbeitete Projektskizze. Das Gremium tagt ca. vier Mal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger. Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit durch den Förderausschuss ist neben der Projektskizze die Lokale Entwicklungsstrategie und der Kriterienkatalog, welcher auf dem Projektbewertungsbogen zu finden ist.

Im Anschluss an die Beratung erstellt der Förderausschuss eine Prioritätenliste. Sie wird anhand der im Projektbewertungsbogen erreichten Punkte ermittelt und ist für die Reihenfolge der Bewilligungen ausschlaggebend. Die LEADER-Mittel, die der Region zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Deshalb ist ein Ranking der eingereichten Projekte notwendig.

Der Projektträger wird über die Entscheidungen, die das Projekt betreffen, hinsichtlich erstens der Förderwürdigkeit und zweitens der Projektbewertung schriftlich in Kenntnis gesetzt und die Gründe für die Entscheidung werden mitgeteilt. Auf Basis dieser Entscheidung wird die Antragstellung im LEADER-Förderprogramm empfohlen/ nicht empfohlen.

Innerhalb des Verfahrens erfolgt die Einschätzung der Förderwürdigkeit auf Basis der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Darmstadt-Dieburg 2023-2027. Die Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.

5. Antrag stellen

Nach der Förderausschusssitzung erhält der Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung von der LAG, in dem das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt wird. Bei einem positiven Votum wird der Kontakt zur Förderstelle hergestellt und dem Projektträger empfohlen, den Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung für die Antragsstellung erhalten die Projektträger bei der zuständigen Bewilligungsstelle, dem Fachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

6. Projekt starten

Erst wenn eine schriftliche Bewilligung durch die Bewilligungsstelle vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden! Vorher darf kein Auftrag erteilt oder Material erworben werden.

7. Fördergelder fließen

Mit einem Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis reicht der Projektträger die bereits bezahlten Originalrechnungen bei der Bewilligungsstelle ein, die diese Nachweise auch vor Ort prüft, den Zuschuss berechnet und die Fördergelder anweist.